Einen Mangel anzeigen bzw. rügen
Wer
heutzutage als Verbraucher eine Ware kauft oder als Kunde eine
Dienstleistung in Anspruch nimmt, geht im Allgemeinen davon aus, dass diese
in einem funktionsfähigen Zustand ist, oder, im Falle einer Dienstleistung,
so ausgeführt bzw. erbracht wird, wie das versprochen oder vereinbart worden
ist. Ist dies nicht der Fall, kann man reklamieren (lateinisch reclamatio =
Gegengeschrei, das Neinsagen, zu: reclamare)
Kommt es zu Beanstandungen
und Reklamationen können diese (fern-)mündlich oder schriftlich
vorgebracht werden. Oft empfiehlt es sich, solche Mängelanzeigen in
Schriftform abzufassen und mit Zustellungsurkunde (Einschreiben) dem
Verkäufer zukommen zu lassen, um sich rechtlich abzusichern. Dieser Brief
wird als ▪ privater Geschäftsbrief
abgefasst.
Wenn kein Anspruch auf kostenlose Garantieleistungen
(Gewährleistungsfrist) besteht, muss man auftretende Mängel meistens
unverzüglich anzeigen. Wenn es kein verdeckter Mangel oder ein Mangel ist,
der mit Absicht verschwiegen wird, kann man sein Recht auf Gewährleistung
seitens des Verkäufers, des Vermieters oder des Reiseveranstalters gar nicht
oder nur schwer geltend machen.
Im Handelsrecht bezeichnet man mit dem Begriff Mängelrüge
(Mängelrügenobliegenheit nach § 377 HGB) eine Sonderregelung, die beim
Handelskauf (ein Kauf, bei dem beide Vertragspartner Kaufmannseigenschaft
haben, B2B) gilt.
Arten
von Mängelanzeigen
Grundsätzlich lassen sich drei
verschiedene Arten von Mängelanzeigen unterscheiden:
-
Mängelanzeigen bei
einer gekauften Sache
-
Mängelanzeige bei einer
vermieteten Sache
-
Mängelanzeige beim
Reisevertrag
zu 1) Wer eine gekaufte Sache
gegenüber dem Verkäufer beanstandet, weil sie Mängel hat, sollte die Sache
eindeutig nennen (z. B. Artikelbezeichnung, Artikelnummer, Kaufdatum, ggf.
Ablauf der Gewährleistungsfrist (Garantie) und die Mängel genau beschreiben.
Allgemeine Formulierungen, wie z. B. "Das Ding funktioniert nicht richtig"
reichen dafür nicht aus und zwingen den Verkäufer nicht zur
Sachmängelhaftung.
zu 2) Wer an seiner Mietsache, z. B.
in seiner Mietwohnung, Mängel feststellt, kann diese unter genauer
Beschreibung der festgestellten Mängel gegenüber seinem Vermieter geltend
machen (Mängelhaftung). Allerdings ist der Mieter auch verpflichtet, dem
Vermieter rechtzeitig Mängel anzuzeigen, welche dieser zum Schutz der
Mietsache gegen nicht vorhersehbare Gefahren ergreifen muss.
zu 3) Wer auf einer gebuchten
Urlaubsreise dem Reiseveranstalter auftretende bzw. aufgetretene Mängel
nicht in einer bestimmten Frist anzeigt, darf nicht auf Mängelhaftung durch
den Dienstleister hoffen. Bestenfalls sind dann noch Kulanzleistungen drin.
Hat eine Kunde mit seiner Reklamation recht
und wird diese vom Verkäufer akzeptiert oder bekommt der Kunde in einem
Gerichtsverfahren Recht zugesprochen, kann er
-
Vom Kaufvertrag
zurücktreten (Wandlung)
-
Den Umtausch der Ware
verlangen (Ersatzlieferung)
-
Einen Preisnachlass
verlangen (Minderung)
-
·Die
Reparatur/Nachbesserung der Sache fordern
-
Ggf. Schadenersatz
geltend machen
Worum geht es?
Inhaltlich muss aus dem
Reklamationsschreiben klar und verständlich hervorgehen,
-
welche
Sache, welches Produkt oder welche Dienstleistung beanstandet wird
-
welcher
Art der reklamierte Schaden ist und welchen Umfang er hat
-
welche
Forderungen der Kunde an den Verkäufer stellt
-
welche
Fristen dem Verkäufer für seine Antwort, für die Beseitigung des Mangels
oder den Umtausch vom Käufer gesetzt werden
Diese Angaben müssen gemacht werden
Zwingend angeben werden müssen auch, soweit
vorhanden,
Sprachlich-stilistische Gestaltung
Damit
die Kommunikation im Sinne der Absichten, die der Verfasser oder
die Verfasserin verfolgt, gelingen kann, kommt es
immer darauf an, ▪ "den richtigen Ton" zu treffen. Wer sich "im Ton
vergreift", das weiß jeder/jede aus Erfahrung, gefährdet dabei in
hohem Maße den Erfolg des Kommunikationsaktes, und zwar selbst
dann, wenn der Adressat oder Rezipient der sprachlichen Äußerung
dem Kommunikationsziel gegenüber von der Sache her durchaus gewogen ist.
(vgl.
Heinemann/Viehweger
1991, S.256) Indem sich "mit unterschiedlichen Stilformen
unterschiedliche soziale Tonlagen zwischen den
Kommunikationsteilnehmern herstellen lassen" (Hoffmann
2017, S.309), können die Äußerungen an die jeweilige soziale
Kommunikationssituation angepasst werden. In jedem Fall ist die
Auswahl der uns zur Verfügung stehenden sprachlichen Varianten,
auf die wir bewusst oder unbewusst zurückgreifen in der Lage,
"quasi nebenbei" den von Wort- und Satzsemantik vorgegebenen
Bedeutungsrahmen anzureichern und zu erweitern.
Das bedeutet,
dass überall da, wo wir zwischen verschiedenen Alternativen
wählen können, um unsere kommunikativen Ziele zu ereichen, "Stil
im Spiel (ist)". Die möglichen Alternativen sind oft sehr
vielfältig und können "von Eigenschaften des Wortgebrauchs und
der neuen Rechtschreibung (Kuss
gegenüber Kuß ...) bis zur gesamten Gestaltung von Texten
(reichen)." (Sandig
22006, S.2)
Im Falle eines
Reklamationsbriefes gestalten wir im Rahmen des Vollzugs bestimmter
textsortentypischer Texthandlungen mit den immer auch stilistisch
geprägten, auf bestimmte Handlungsschemata verweisenden
Prozedurausdrücken den Text so, dass ein bestimmter "sozialer Ton"
bzw. eine bestimmte Beziehungsdefinition zwischen dem Sender und dem
Empfänger mehr oder weniger deutlich erkennbar ist. Wo wir uns an
herrschende Konventionen halten, wenn wir einen Reklamationsbrief in
einem sachlichen Stil abfassen und unserer Unzufriedenheit expressiv
in Maßen, aber ohne (aggressive) Polemik und Unterstellungen
vortragen, sorgt das Verständnis der Kommunikationssituation und der
Rolle der Kommunikationspartner dafür, dass wir im allgemeinen den
"richtigen Ton" bei der von uns gewählten Formulierungsvariante
treffen.
So klingt z. B.
wenn man nach dem Kauf eines Hauses beim Verkäufer die Mängelliste
mit dem Titel überschreibt Was an der Bruchbude alles im Eimer
ist und vor dem Kauf absichtlich verheimlicht worden ist eben
anders die Liste mit dem Titel Am Kaufobjekt erst nach dem Kauf
festgestellte Mängel versieht. Beide Prozedurausdrücke sind mit
dem (Sub-)Handlungsschema
Die Mängel
auflisten verbunden, der erste jedoch verfolgt offenbar als
Wirkungsabsicht, das Kaufobjekt abzuwerten und dem Verkäufer
betrügerische Absichten zu unterstellen. Außerdem stellt der erste
Prozedurausdruck einen sogenannten
kollokutionären Akt dar, mit dem der Schreiber seine emotionalen
und bewertenden Einstellungen zwar "quasi nebenbei", aber hier
absichtlich zum Ausdruck bringt.
Stilistisch bedeutsam
sind dabei dabei auch schon für die
Anrede stark
standardisierten Textprozeduren. Wer bewusst auf die Voranstellung
akademischer Grade des Adressaten verzichtet, wer seine Beschwerde
über das Handyverbot beim Schulleiter eines Gymnasiums mit
Hallölli! oder Hi! beginnt, kann zwar von der
Textfunktion her gesehen, einen Beschwerdebrief schreiben, setzt
sich aber bewusst oder unbewusst über gängige Konventionen hinweg.
Ob das
Kommunikationsziel, das sich der Schreiber mit seinem
Reklamationsbrief gesetzt hat, durch die Wahl solcher sprachlicher
Varianten besser oder überhaupt erreicht werden kann, lässt sich nur
erahnen. Angenommen werden darf aber wohl, dass die Wirkung auf den
Rezipienten nicht gerade positiv sein dürfte.
Sprachlich-stilistisch können
explizite (performative) Formulierungen wie "Ich/wir möchten beanstanden"
verwendet werden, um eine Reklamation als solche kenntlich oder verbindlich
zu machen, grundsätzlich bedarf es solcher Formulierungen indessen nicht.
Besser ist es im ▪
Betreff eine Formulierung
zu verwenden, welche die Funktion des Schreibens verdeutlicht, z. B. "Mängel
des Heimtrainers xy/Reklamation". (▪
Musterbrief
1/4) Vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.
Die
inhaltliche Gliederung des Haupttexts
Der
▪
Haupttext (Brieftext i. e. S.) muss, abhängig von der
Kommunikationssituation und vorangehenden Kommunikationsereignissen, auf
die man u. U. Umständen Bezug nehmen kann oder muss, ohne einen
besonderen Briefeinstieg gestaltet werden. Es empfiehlt es also
direkt zur Sache zu kommen.
Als
mögliche inhaltliche Gliederung des Haupttextes bietet sich z. B. an:
-
Ggf. Bezugnahme auf den
Kauf, die Buchung oder die Sache, die beanstandet werden soll (Artikel,
Dienstleistung etc.) und ggf. auf die zugesagten Qualitäten der Sache
-
Genaue Beschreibung des
Mangels/der Mängel
-
Forderungen an den
Verkäufer oder Anbieter der Sache
-
Nennung der Fristen zur
Beseitigung der Mängel bzw. zur Erfüllung der Forderungen
Die entscheidende Frage für alle, die einen Reklamationsbrief
schreiben wollen oder sollen, ist mit den obigen Angaben nicht
geklärt: Wie macht man das eigentlich sprachlich, wenn man einen
Reklamationsbrief verfassen will.
Eine Antwort darauf liefert das schreibdidaktische Konzept der
sogenannten ▪
Textprozeduren,
die mehr als das, was man sonst oft einfach
"Formulierungshilfen" nennt, als ▪
Textbausteine bei der Rezeption und Produktion eines
Reklamationsbriefs Verwendung finden können.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.01.2024
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