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Geschäftsordnungsanträge

Überblick

 
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Geschäftsordnungsanträge dienen dazu, Versammlungen reibungslos und zielgerichtet durchzuführen.  Die Geschäftsordnung enthält die aktuell vereinbarten oder auf Konvention beruhenden Spielregeln, die häufig auch in einer Satzung niedergelegt sind.

Zur Geschäftsordnung gehört alles,

  • was nicht zur Sache (d. h. zum thematischen Gegenstand einer Diskussion gehört

  • was sich um den Ablauf und die Organisation einer Versammlung dreht.

 

In einer Satzung kann Unterschiedliches geregelt sein. Meistens enthält sie aber Regelungen zu Fristen und Form der Einladung zu Versammlungen und Konferenzen und Verfahrensregeln für Abstimmungen und Wahlen auf solchen Treffen.

Da Anträge zur Geschäftsordnung einen besonderen Rang haben, werden sie meist mit einer bestimmten Geste signalisiert und in besonderer Weise behandelt:

  • Man hebt dazu im Allgemeinen beide Arme und ruft "Zur Geschäftsordnung" oder "Ich stelle einen Antrag zur Geschäftsordnung".

  • Der Diskussionsleiter nimmt den Antrag zur Kenntnis und erteilt dem Antragsteller, sobald der aktuelle Redner geendet hat, als nächstem Sprecher das Wort.

  • Der Antragsteller erhält dadurch Gelegenheit, seinen Geschäftsordnungsantrag zu stellen und kurz zu begründen.

  • Danach fragt der ▪ Diskussionsleiter die Versammlung, ob jemand Gegenrede halten will.

  • Wenn keiner der Anwesenden gegen den Antrag Stellung nehmen will, gilt der Antrag als angenommen.

  • Wenn Gegenrede erhoben wird, geschieht dies in der Regel nur durch einen Teilnehmer der Versammlung, damit die weiter bestehende Rednerliste nicht gänzlich "ausgehebelt" werden kann.

Vorsicht Manipulation!

Anträge zur Geschäftsordnung können von versierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern leicht missbraucht werden, z.B. wenn verkappte Sachanträge als angebliche Anträge zur Geschäftsordnung ausgegeben werden. Daher muss die ▪ Diskussionsleitung die Geschäftsordnungsanträge mit großer Sorgfalt behandeln.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

  
 

 
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