Geschäftsordnungsanträge dienen dazu, Versammlungen reibungslos und
zielgerichtet durchzuführen. Die Geschäftsordnung enthält die aktuell
vereinbarten oder auf Konvention beruhenden Spielregeln, die häufig auch in
einer Satzung niedergelegt sind.
Zur
Geschäftsordnung gehört alles,
In einer Satzung kann Unterschiedliches geregelt sein. Meistens
enthält sie aber Regelungen zu Fristen und Form der Einladung zu
Versammlungen und Konferenzen und Verfahrensregeln für Abstimmungen und
Wahlen auf solchen Treffen.
Da Anträge zur Geschäftsordnung einen besonderen Rang haben, werden sie
meist mit einer bestimmten Geste signalisiert und in besonderer
Weise behandelt:
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Man hebt dazu im Allgemeinen beide Arme und ruft "Zur
Geschäftsordnung" oder "Ich stelle einen Antrag zur Geschäftsordnung".
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Der Diskussionsleiter nimmt den Antrag zur Kenntnis und erteilt dem
Antragsteller, sobald der aktuelle Redner geendet hat, als nächstem
Sprecher das Wort.
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Der Antragsteller erhält dadurch Gelegenheit, seinen
Geschäftsordnungsantrag zu stellen und kurz zu begründen.
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Danach fragt der ▪
Diskussionsleiter die Versammlung, ob jemand
Gegenrede halten will.
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Wenn keiner der Anwesenden gegen den Antrag Stellung nehmen will, gilt
der Antrag als angenommen.
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Wenn Gegenrede erhoben wird, geschieht dies in der Regel nur durch
einen Teilnehmer der Versammlung, damit die weiter bestehende
Rednerliste nicht gänzlich "ausgehebelt" werden kann.
Anträge zur Geschäftsordnung können von versierten Teilnehmerinnen und
Teilnehmern leicht missbraucht werden, z.B. wenn verkappte Sachanträge als
angebliche Anträge zur Geschäftsordnung ausgegeben werden. Daher muss die
▪ Diskussionsleitung
die Geschäftsordnungsanträge mit großer Sorgfalt behandeln.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023