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Aufgaben des Diskussionsleiters

Nachbereitung der Diskussion

 
FAChbereich Deutsch
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Protokoll

Die Nachbereitung einer Diskussion durch den ▪ Diskussionsleiter stellt gewöhnlich keine zeitraubende Angelegenheit dar, es sei denn Diskussionsleiter und Veranstalter fallen in eins. 

Wird über eine Versammlung, Konferenz oder Diskussion ein ▪ Protokoll (▪ Ergebnis- oder ▪ Verlaufsprotokoll) geführt, muss es, ehe es an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übergeben oder archiviert wird, vom Versammlungsleiter unterzeichnet werden.
Erst seine Unterschrift und die Unterschrift des Protokollführers unter dem Protokoll verleihen diesem Schriftstück (amtlichen) Dokumentcharakter.

Da das Protokoll dem Versammlungsleiter vom Schriftführer erfahrungsgemäß meist erst eine Zeitlang später zur Unterzeichnung vorgelegt wird, kann es, insbesondere dann, wenn es in der Diskussion etwas hitzig oder unübersichtlich zugegangen ist, für den Versammlungsleiter hilfreich sein, sich ein kurzes ▪ Gedächtnisprotokoll der wichtigsten Diskussionsereignisse anzufertigen.

Gibt das vorgelegte Protokoll Anlass zur Beanstandung durch den Diskussionsleiter kann er

  • dies einvernehmlich mit dem Schriftführer klären

  • seine Unterschrift verweigern und das Problem auf der nächsten Sitzung, bei der in der Regel die Frage nach Einwänden der Versammlungsteilnehmer zu diesem Protokoll vom u. U. neuen Diskussionsleiter gestellt werden, vorbringen, wo dann über den strittigen Punkt entschieden werden muss.

Der Diskussionsleiter überprüft vor seiner Unterschrift besonders, ob im Protokoll die gestellten Anträge inhaltlich korrekt (wörtliche genau) wiedergegeben und das Abstimmungsergebnis korrekt mit Ja-, Nein-Stimmen und Enthaltungen notiert ist.

In Absprache mit dem Schriftführer sorgt der Diskussionsleiter nach der Unterzeichnung des Protokolls dafür, dass Kopien des Dokuments den Teilnehmern in der verabredeten oder üblichen Weise zugehen und das Original an der dafür vorgesehenen Stelle archiviert wird.

Der Diskussionsleiter als Veranstalter

Ist der Diskussionsleiter zugleich als Veranstalter der Versammlung aufgetreten, muss er die Veranstaltung noch ordnungsgemäß abwickeln.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

  
 

 
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