Wer
beim
▪
nichtpartnerschaftlichen
Argumentieren die Argumente seines
Gesprächspartners
▪
"abschießen" will, kann
dies dadurch tun, indem er sich auf den so genannten "gesunden
Menschenverstand" beruft.
Dabei soll das Argument des Gesprächspartners unter Hinweis auf
ein vermeintlich allgemein anerkanntes und unbestreitbares Faktum
oder (Vor-)Urteil entkräftet werden, ohne auf es als solches
einzugehen.
Von dieser bewusst
zur Abwertung der anderen Meinung eingesetzten Technik aus dem
▪
rhetorischen Giftschrank ist aber zu
unterscheiden, dass einem in der ▪
Alltagsargumentation - auch wenn das unter fomal-logischem
Aspekt der Argumentation problematisch ist - häufig nichts anderes
übrigbleibt, als den Übergang von Argument (Daten) zur
Schlussfolgerung (Konklusion)
"durch
Rückgriffe auf von allen geteilte Auffassungen (Klein
1980) oder durch
Appelle an den mehr oder weniger gesunden Menschenverstand" (Bayer
1999, S. 146) zu stützen, auch wenn gerade dieser
"täuschungsanfällig ist und sehr zu ▪
induktiven Fehlschlüssen neigt." (ebd.,
S.132)
