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Argumentationsmodell von Stephen Toulmin

Formal-logische Argumente im Analyseschema

 
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Das Modell lässt sich auch mit der formal-logischen Argumentationsanalyse vereinbaren

Mit Hilfe des Argumentationsmodells von Toulmin lassen sich die verschiedenen  Formen von Argumenten, wie sie die  formal-logische Argumentationsanalyse definiert, darstellen.

Für Klaus Bayer (1999) ist der inhaltlich-rhetorische Ansatz Toulmins mit der formal-logischen Argumentationsanalyse "durchaus vereinbar", wobei Toulmin allerdings feiner zwischen zwei Arten von Prämissen unterscheide.

  • So hebe Toulmin hervor, "dass bestimmte Prämissen zusammen mit der Form eines Arguments den Übergang von Daten zur Konklusion rechtfertigen." (Bayer 1999, S.146)

  • Dabei richte sich Toulmins Interesse vor allem darauf, wie Übergangsprämissen und logische Form des Arguments (Schlussregel und Stützung) die Relevanz der Datenprämissen (Argument) für die Konklusion (Schlussfolgerung) begründen.

Die formal-logische Argumentationsanalyse betrachtet dagegen, inwieweit die Gesamtheit der Prämissen unter formalen Gesichtspunkten für die Konklusion relevant ist. (vgl. ebd.)

 

Die Analyse von Argumenten und Schlussregeln

Argumente bzw. Daten und Schlussregeln lassen sich auch in der üblichen Darstellung der formal-logischen Argumentationsanalyse identifizieren:

Wenn die Temperatur unter 0 Grad fällt, gefriert Wasser. (Schlussregel, auch: Rechtfertigung)
Es ist unter 0 Grad. (Argument, Daten)
Also: Das Wasser gefriert. (Schlussfolgerung, Konklusion)

Alle Schlangen sind Reptilien. (Argument, Datem)
Alle Reptilien sind wechselwarme Tiere. (Argument, Daten)
Also: Alle Schlangen sind wechselwarme Tiere. (Schlussfolgerung, Konklusion)

55% der Schüler einer Stichprobe lesen in ihrer Freizeit nie. (Argument, Daten)
Wahrscheinlich (Operator, qualifier) lesen 55% aller Schüler niemals ein Buch (Schlussfolgerung, Konklusion)

Der Medienpädagoge X ist in Fragen der  Medienwirkung eine Autorität. (Schlussregel, Rechtfertigung)
Der Medienpädagoge X sagt, dass das intensive Spielen von  Ego-Shootern nicht zu einer erhöhten Neigung zu Waffenbesitz führt (Argument, Daten) unter der Voraussetzung, dass es sich dabei nicht um ohnehin problematische Persönlichkeiten handelt. (Ausnahmebedingung)
Es ist also wahrscheinlich (Operator) davon auszugehen, dass das Spielen von Ego-Shootern nicht zu einer höheren Neigung zu Waffenbesitz führt (Schlussfolgerung, Konklusion), es sei denn, es handelt sich um sich um ohnehin problematische Persönlichkeiten.

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

  
 

 
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