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Zur Argumentation weitere Aussagen heranziehen
Wenn man annehmen muss, dass die
Grundstruktur der
Argumentation des
Argumentationsmodells
von Stephen Toulmin nicht hinreichend überzeugen kann, muss man
weitere Aussagen heranziehen.
Wenn das Argument nicht hinreichend überzeugen kann
Wenn das vorgebrachte Argument nicht hinreichend überzeugen kann, ist es vielleicht erforderlich, weitere Argumente unter Beibehaltung der
implizierten oder nur teilweise abgeänderten Schlussregel zu finden.
-
Weitere
Argumente untermauern damit die schon
gezogene Schlussfolgerung bzw. die These und fügen der vorhandenen Begründung
weitere hinzu.
-
Diese Argumente bilden bei gleicher Schlussregel eine
lineare Argumentationskette. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn man im
Falle des benutzten
Beispiels
folgende weiteren Argumente verwenden würde:
-
Stefan hat sehr gute Noten.
-
Stefan hat einen Durchschnitt von 14 Notenpunkten.
-
Stefan ist außerordentlich fleißig.
-
…
Diese Argumente gliedern das Argument "Stefan ist ein guter Schüler" auf
und können unter Anwendung derselben Schlussregel die besagte Schlussfolgerung
legitimieren.
Zugleich stehen sie aber auch in einer argumentativen Beziehung
zum ursprünglichen Argument nach dem Muster: Stefan hat sehr gute Noten.
Deshalb ist er ein guter Schüler. Schlussregel: Wer sehr gute Noten hat, ist
auch ein guter Schüler.
Wenn die Schlussregel angefochten wird
Während man also im obigen Fall weitere Argumente auf der Basis einer
implizierten Schlussregel sucht und anführt, muss man bei der möglichen
Anfechtung der Schlussregel anders verfahren.
Sollen mögliche Einwände und Anfechtungen gegen die Schlussregel abgewehrt
werden, muss man diese stützen.
Aussagen, die zur Stützung der Schlussregel herangezogen werden,
sollen bewirken,
-
dass die verwendete Schlussregel auf den von ihr beanspruchten Bereich
von Argumentationen des gleichen Typs angewendet werden kann und diese
Anwendung zulässig ist
-
dass die Anwendung der Schlussregel für den vorliegenden Fall zulässig
ist.
Im Allgemeinen stehen zur Stützung von Schlussregeln folgende
Möglichkeiten zur Verfügung:
Diese Möglichkeiten stehen natürlich nicht für jeden Gegenstand von
Argumentationen zur Verfügung. Man muss daher immer wieder die so genannte "Veränderlichkeit
oder Bereichsabhängigkeit der Stützung" (Toulmin
1997, S. 95) beachten.
Beispiel für die Stützung der Schlussregel
Im vorliegenden
Beispiel
wird mit dem Vergleichssatz "wie Statistiken über den Zusammenhang von
schulischer Leistung und Berufschancen belegen“ die Stützung der Schlussregel
vorgenommen:
«
Stefan wird es vermutlich weit bringen, denn er ist ein guter
Schüler. Wenn seine Leistungen bis zum Abitur nicht nachlassen, hat er beste
Startchancen für seinen weiteren beruflichen Werdegang, wie Statistiken
über den Zusammenhang von schulischer Leistung und Berufschancen belegen.
» |
Die Stützung der Schlussregel im Argumentationsschema
Das Argumentationsschema wird bei Verwendung einer
Stützung der Schlussregel
wie folgt ergänzt:

Die Praxis einer argumentativen Auseinandersetzung sieht nach Toulmin so aus:
"Es kann sein, dass die Schlussregeln ohne Angriff zugestanden werden und
dass ihre Stützung stillschweigend vorausgesetzt bleibt. In der Tat können wir
kaum mit dem Argumentieren anfangen, wenn wir für alle vorgebrachten
Schlussregeln nach einer Stützung verlangten und niemals eine ohne Angriff
durchgehen ließen. Schulz bringt eine Argumentation vor, die die Schlussregel
(SR1) benützt, und Schmitt greift diese Schlussregel an. Schulz ist
verpflichtet, als Hilfssatz eine weitere Argumentation mit der Absicht
anzuführen, die Annehmbarkeit der Schlussregel zu begründen. Aber beim Beweis
benützt er eine zweite Schlussregel SR2. Schmitt greift wiederum die Stützung
dieser Schlussregel an, und so geht das Spiel weiter. Einige Schlussregeln
müssen provisorisch ohne weiteren Angriff akzeptiert werden, falls das
betreffende Gebiet der Argumentation zugänglich sein soll.“ (Toulmin
1997, S.97)
vgl. auch:
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
14.06.2020
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