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Regeln für vernünftiges Diskutieren

Begründungspflicht

Modelle der kritischen Argumentation und Diskussion

 
FAChbereich Deutsch
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Vernunftorientierte Argumentation Definitionen und Lexikoneinträge Mündliches und schriftliches Argumentieren Partnerorientierung Geltungsansprüche Argumentationsmodelle Überblick Inhaltlich-rhetorische Ansätze Formen: Einfache und erweiterte Form der Argumentation Argumentationsmodell von Stephen Toulmin Modelle der kritischen Argumentation und Diskussion Überblick [ Regeln für vernünftiges diskutierenÜberblick RedefreiheitBegründungspflicht Sachlichkeitsgebot Redliche Bezugnahme auf das Gesagte Verwendung plausibler Argumentationsmuster Logische Gültigkeit ]  Idealmodell der vernünftigen Argumentation Formal-logische Ansätze Bausteine Typen von Argumentationen Argumentationsstrategien Analyse von Alltagsargumentationen Probleme beim ArgumentierenTextordnungsmuster Häufig gestellte FragenBausteine DiskutierenRede Kommunikationspsychologie Zuhören Feedback ▪ Kommunikationspsychologische Modelle Operatoren im Fach Deutsch
 

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Zuhören
Nichtpartnerschaftliches Argumentieren: Sieg-Niederlage-Modell
Realistische Anforderungen an Alltagsargumentationen
Was man beim partnerschaftlichen Argumentieren unterlassen sollte
(Standards der Argumentationsintegrität)

Darauf kommt es bei der Begründungspflicht an

Eine der ▪ Regeln für vernünftiges Argumentieren, die von Manfred Kienpointner (1996, S.31ff.) im Anschluss an Eemeren und Grootenhorst (1984, 1992) zusammengestellt werden, befasst sich mit der Frage, warum beim vernünftigen Argumentieren die Pflicht zur Begründung von vorgebrachten Argumenten besteht.

Wer einen Standpunkt vorbringt, muss auch bereit sein, diesen auf Aufforderung zu verteidigen und damit zu begründen.

Eigentlich versteht sich diese Regel fast von selbst, gehört es doch zum Argumentieren in der Regel dazu, dass Behauptungen begründet werden. ( Einfache Argumentation: Eine These begründen, erweiterte Argumentation, Schlussregel ...)

In Alltagsargumentationen wird oft auf Begründungen verzichtet

Im Alltag kommt es bei argumentativen Auseinandersetzungen durchaus häufig vor, dass jemand, eine Behauptung aufstellt und wie selbstverständlich davon ausgeht, dass diese selbst gänzlich unstrittig ist.

Weil sie (vermeintlich) von allen ohnehin geteilt werde, bedürfe sie auch keiner weiteren Begründung.

  • Dagegen ist in Alltagsargumentationen grundsätzlich nichts einzuwenden, solange eine Begründung eingefordert werden kann und derjenige, der eine Behauptung aufgestellt hat verpflichtet ist, diese Begründung nachzuliefern.

  • Solange dies funktioniert, sind partnerschaftliches und vernunftorientiertes Argumentieren nicht gefährdet.

Einfach ist die Begründungspflicht aber nicht immer einzuhalten

So selbstverständlich die Regel klingen mag, zeigt sich in der Praxis der Kommunikation aber doch, dass ihrer Befolgung auf verschiedenen Ebenen Dinge wirksam entgegenstehen können.

So kann ja einer der Gesprächspartner, der zur Begründung eines Standpunktes aufgefordert wird, dies mit der Aussage zurückweisen, das habe er überhaupt nicht behauptet.

Dass dieser Fall gar nicht so selten eintritt, hat nicht unbedingt damit zu tun, dass jemand sich der Begründungspflicht absichtlich entziehen und damit in unfairer Weise den Weg vernunftorientierter Argumentation verlassen will. 
Das so etwas passiert, liegt in vielen Fällen auch in der Natur der Kommunikation selbst, die per se nicht garantiert, dass das, was gesagt wird, auch genauso ankommt, wie es gemeint ist.

Auch der Partner muss mitmachen

Die Begründungspflicht des anderen hängt also stets auch am genauen Zuhören desjenigen, der die Begründung verlangt.

Wenn man  umschreibend oder  aktiv zuhören kann, und ggf. durch Rückfragen klärt, ob man, was gesagt worden ist, richtig verstanden hat, beugt man damit zumindest Missverständnissen vor.

Die Begründungspflicht hängt damit sehr eng mit der  10. Regel vernunftorientierten Argumentierens zusammen, die verlangt, dass man einen Standpunkt klar und verständlich vorbringt und als Adressat von Äußerungen korrekt  zuhört. (Klarheit des Ausdrucks und korrektes Verstehen)
Eine gute Übung für das korrekte Verstehen liefert dazu das Verfahren des  Kontrollierten Dialogs.

Wenn das Verhältnis zwischen den Argumentierenden hierarchisch ist

Wenn auf der sachlichen Inhaltsebene der Begründungspflicht vernunftorientiertem Argumentieren nichts entgegensteht, kann sie aber Probleme auf der Beziehungsebene erheblich stören.

  • Ist die Redefreiheit (Regel 1) eingeschränkt, weil das Verhältnis zwischen den miteinander streitenden Personen stark hierarchisch geprägt ist, kann es vorkommen, dass sich derjenige, der in der Beziehung die inferiore, d. h. untergeordnete Rolle einnimmt, nicht getraut, die Begründung eines Standpunktes seines ihm in einer superioren (übergeordneten) Rolle begegnenden Kommunikationspartners zu verlangen.

  • Im Übrigen können aber schon von Eigenschaften der Personen Probleme auf der Beziehungsebene ausgehen.
    Wer von Natur aus zurückhaltend oder gar schüchtern ist, wird sich bei der möglichen Verteidigung seines Standpunkts sicher schwerer tun als jemand, der ohnehin nach Dominanz strebt.

Es gibt auch regelrechte Begründungsverweigerer

Bis zur Verweigerung jeglicher Begründung für aufgestellte Behauptungen gehen Personen oft, wenn es um die Verteidigung religiöser oder sonstiger ideologischer Positionen geht, die für sie einen geradezu dogmatischen Charakter haben.

Dass solche Grundpositionen überhaupt in Frage gestellt werden und dann noch begründet werden sollen, geht ihnen so vollkommen gegen den Strich, dass nicht nur ihre Begründung verweigern, sondern oft auch jeden vernunftorientierten Zugang als Angriff auf die eigene Person ansehen.

Wer sich z. B. auf Personen einlässt, die in einem bestimmten Rahmen Stammtischparolen und besonders hartnäckige Vorurteile von sich geben, wird die festgefügten Denkschablonen auch mit eigenen Argumenten kaum aufbrechen können.

Genau so wenig lassen sich Personen, die sich weigern ihr geschlossenes System passend gemachter Informationen zu verlassen, zu einer vernünftigen Begründung ihrer Positionen bewegen, wenn sie Begründungen grundsätzlich verweigern oder solche überhaupt nicht wahrnehmen. (vgl. dazu  Kienpointner 1996, S.31-34)

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Nichtpartnerschaftliches Argumentieren: Sieg-Niederlage-Modell
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Was man beim partnerschaftlichen Argumentieren unterlassen sollte
(Standards der Argumentationsintegrität)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

   
   Arbeitsanregungen:
  1. Was halten Sie von dieser Regel?

  2. Welche Erfahrungen haben Sie mit der Begründungspflicht in ihrem Alltag gemacht?

  3. Erläutern Sie den Zusammenhang von Zuhören und Begründung einzufordern.

 
  
 

 
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