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Friedrich Schiller: Maria Stuart - 1. Akt

« Szene I,7 »

Maria im Streit mit Burleigh über die Legitimität des Gerichtsverfahrens


FAChbereich Deutsch
Glossar Literatur Autorinnen und Autoren Friedrich SchillerBiographie
Werke Dramatische WerkeDie Räuber ● Maria Stuart Überblick Didaktische und methodische Aspekte Entstehungsgeschichte Historischer Hintergrund StoffgeschichteAufbau und Komposition Handlungsverlauf Überblick Akte und Szenen Inhaltsüberblick Akt- und Szenenschema [ Erster AktAspekte der Aktanalyse Szenenüberblick I,1 I,2 I,3 I,4 I,5 I,6  I,7 - Maria im Streit mit Burleigh über die Legitimität des Gerichtsverfahrens I,8 Bausteine ] 2. Akt 3. Akt 4. Akt 5. Akt Szenenbilder/Illustrationen Figurengestaltung Einzelne Figuren Sprachliche Form Interpretationsansätze Aufführungsberichte und - kritiken Bausteine Häufig gestellte Fragen (FAQs) Links ins Internet Lyrische Werke Sonstige Werke Bausteine Links ins Internet  Quickie für Eilige: So analysiert man eine dramatische Szene W-Fragen zur systematischen Szenenanalyse Schreibformen Operatoren im Fach Deutsch
 

Die Handlung der Szene I,7 (7. Auftritt) im 1. Akt von Schillers Drama »Maria Stuart« spielt in einem Zimmer im Schloss Fotheringhay.

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< I,6

Maria Stuart, der von Lord Burleigh in Begleitung von Amias Paulet der Schuldspruch mitgeteilt werden soll, bestreitet noch einmal mit allem Nachdruck die Legitimität eines Gerichtsverfahrens gegen sich vor einem englischen Gericht. Als Königin könne sie ganz grundsätzlich überhaupt nur von Adeligen gerichtet werden, die ebenfalls die Königswürde innehätten. Ihre Teilnahme am Prozess, mit der man sie eine Falle gelockt habe, sei in keiner Weise Ausdruck der Anerkennung einer englischen Gerichtsbarkeit über sich gewesen. Ihrem Einwand, sie sei keinem standesgemäßen Gericht unterworfen worden, begegnet Burleigh mit dem Hinweis darauf, dass die vierzig Richter des Gerichtes die hochrangigsten und angesehensten Großen Englands gewesen und in ihrer großen Zahl wegen unbestechlich seien. Maria Stuart aber hält ihm vor, dass dieser hochgelobte englische Adel schon willfähriges Instrument in den Händen Heinrichs VIII. gewesen, das Oberhaus korrupt und opportunistisch mit der Thronfolge umgegangen sei und seine in kürzester Zeit viermal mitvollzogene Glaubensänderung kein Zeichen für Standhaftigkeit, Prinzipientreue und Legitimität darstelle. Hinzu kommen ihrer Ansicht nach weitere machtpolitische Argumente, die gegen die Legitimität des Gerichtes sprechen: Da sei zunächst das unterschiedliche Glaubensbekenntnis, das von vornherein zu einer Voreingenommenheit gegen eine schottische Papistin führe. Dazu komme die historische Feindschaft von Schotten und Engländern, die sogar dazu geführt habe, dass keiner gegen den anderen vor Gericht aussagen dürfe. Diese Gegensätze ließen sich ihrer Überzeugung nach nur unter einer vereinigten Krone Englands und Schottlands aufheben. Als Maria Stuart einräumt, dass sie dieses Ziel mit friedlichen Mitteln früher verfolgt habe, wird sie von Burleigh der Anstiftung zum Bürgerkrieg bezichtigt, ohne dass er den von Maria sofort eingeforderten Beweis dafür antreten kann. Statt dessen bricht er die Auseinandersetzung um die Legitimität des Gerichts ab und will Maria den Urteilsspruch und seine Begründung verkünden. Als er das Gesetz zitiert, das nach Ansicht Marias eindeutig gegen sie erlassen worden ist (Act for the Queens Safety), fordert ihn Maria erneut auf, Beweise für ihre von ihm behauptete Beteiligung an der Verschwörung Babingtons vorzulegen. Als Burleigh auf die ihr im Prozess schon vorgelegten Briefe verweist, die ihre Schreiber Kurl und Nau in ihrem Auftrag verfasst hätten, besteht sie auf einer ihr nach englischem Recht eigentlich zustehenden Gegenüberstellung. Als sie gegenüber Burleigh mehrfach darauf insistiert, weicht Burleigh aus und konfrontiert sie mit einem weiteren Aspekt der Urteilsbegründung, nämlich ihrer Konspiration mit Spanien und anderen mit England verfeindeten Königshäusern in Europa. Aber auch diesen Einwand lässt Maria Stuart nicht gelten. Sie sei völkerrechtswidrig gefangen gesetzt worden und habe damit das legitime Recht, ihre eigene Befreiung, allerdings ohne jemals Mordabsichten gegen Elisabeth gehegt zu haben, zu befördern. Am Ende ist ihr aber klar, dass sie von Elisabeth keine Gerechtigkeit zu erwarten hat. Denn vor den Augen der ganzen Welt werde sie von Elisabeth allein machtpolitischen Interessen geopfert. Um sich allerdings ihrer zu entledigen, müsse Elisabeth, da sie sie nicht richten könne, Maria schon ermorden lassen.

> I,8

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 29.05.2021

 
 

 
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