Der
Imperativ, auch Befehlsform
genannt, und seine Formen werden in verschiedenen Grammatiken
unterschiedlich eingeteilt. Nach
Ulrich Engel (1996, S.426f.) lassen sich seine Formen einteilen in:
Dabei wird noch danach unterschieden, ob die Imperative der 2. Person
Singular und Plural eine
vertrauliche
Form oder eine
Distanzform ausdrücken. (vgl.
Engel 1996, S.426f.)
1. Vertrauliche Formen zum Imperativ der 2. Person
a) Vertrauliche Formen des Imperativ der 2. Person Singular
Die Imperativformen der 2. Person Singular werden von der 2.
Stammform (= 3. Person Singular Präsens) abgeleitet. Bei vielen
Formen wird dabei ein e angehängt, auch wenn dies nicht zwingend
erforderlich ist. Formen mit angehängtem e klingen aber gemeinhin
standardsprachlich gehoben, während Formen ohne e eher mundartlich
oder alltags- und umgangssprachlich wirken. In den Fällen allerdings, in
denen im Präsens zur 2. Stammform hin der Vokal wechselt, findet man in der
Imperativform fast nie ein angehängtes e. (Beispiele: bring, gib,
nimm)
Allerdings gibt es auch Verben, bei denen das e in der
Standardsprache auf jeden Fall angehängt werden muss.
Ein angehängtes e muss standardsprachlich sein bei:
-
Verben, die auf eln enden
Beispiele: lächeln/lächle - hecheln/hechle
-
Verben, die auf ein ern enden
Beispiele: lagern/lagere - meckern/meck(e)re
-
Verben, die ein ig enthalten
Beispiele: beleidigen/beleidige - beerdigen/beerdige
-
bei Verben, deren Konsonantenverbindungen schwer aussprechbar sind:
Beispiele: atmen/atme - wachsen/wachse
-
bei Verben auf d, t sowie auf Reibelaute (aber: nicht
auf Zischlaute und s):
Beispiele: beachten/beachte - lachen/lach(e)
Normalerweise wird das Subjekt nicht erwähnt, wenn man die vertraulichen
Formen des Imperativs verwendet. Aber zur Hervorhebung kommt dies dennoch,
vor allem in der gesprochenen Sprache, durchaus vor. Das Partnerpronomen
steht dann meistens hinter dem Imperativ, z. B.:
Wenn man das Subjekt als Name oder Substantiv in die imperativische
Äußerung einfügen will, geht dies dadurch, dass der Satzverband gesprengt
wird. Die Formulierung Georg, komm her! besteht daher aus zwei
verschiedenen Äußerungen, nämlich einer Anrede und einer Aufforderung.) b) Vertrauliche Form
zum Imperativ der 2. Person Plural
Diese Imperativform wird dadurch gebildet, dass an die erste
Stammform (=Infinitiv) ein t angehängt wird. Seltener kommt das
Anhängen von et vor. So sagt man
-
eher macht als machet
-
eher lasst als lasset
-
eher ruft statt rufet
Wenn der Verbstamm allerdings auf d oder t endet, muss
et verwendet werden, z. B. bei:
-
schreiten/schreitet
-
finden/findet
-
senden/sendet
-
gleiten/gleitet
2. Distanzformen beim Imperativ der 2. Person Diese
Imperativform ist mit der 1. bzw. 3. Person Plural des
Konjunktiv
I identisch. Dass der Konjunktiv I dazu in den meisten Fällen noch
mit der 1. und 3. Person des
Präsens übereinstimmt, macht die Sache noch komplexer. Aber
aufgepasst: Beim Verb
sein gibt es eine Abweichung, weil statt einer Präsensform seien
verwendet wird (z.B. Seien Sie so gut und ...)

In der Distanzform des Imperativs der 2. Person wird kein Unterschied
gemacht zwischen einzelnen oder mehreren Personen. Die Aufforderung Gehen
Sie bitte zur Seite! kann also an eine oder an mehrere Personen
gerichtet sein.
Auf alle Fälle jedoch wird in der Distanzform im Gegensatz zu den
üblichen vertraulichen Formen das Subjekt, meistens in Form eines
Partnerpronomens, in die imperativische Äußerung eingefügt.
3. Imperativ der ersten Person Diese Imperativform unterscheidet
sich nicht von der entsprechenden Konjunktiv-I-Form in der 1. Person
Plural (s. Abbildung oben). Besonders auffällig ist, dass das Subjekt
stets mit dem Partnerpronomen dazugehört, z. B.:
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