Auch in einem erweiterten Gesamtsatz gibt es klare Regeln bei der
wörtlichen Rede
Die ▪
Zeichensetzung bei der direkten Wiedergabe (direkte, wörtliche Rede)
ist auch in einem erweiterten Gesamtsatz klar geregelt. In solchen Fällen
ist die wörtliche Rede mit Begleitsatz in einen größeren Gesamtsatz
eingebettet, der die jeweiligen Satzteile mit einer Konjunktion, aber auch
ohne eine solche, verbindet. Dabei gibt es natürlich vielfältige Kombinationsmöglichkeiten, von denen
hier nur eine kleine Auswahl in der tabellarischen Übersicht dargestellt
werden.
Redebegleitsatz: "Aussagesatz",
Hauptsatz/Gliedsatz. |
R:
"A", HS/GS. |
Redebegleitsatz: "Fragesatz?",
Hauptsatz/Gliedsatz. |
R:
"F?", HS/GS. |
Redebegleitsatz: " Befehlssatz!"
Hauptsatz/Gliedsatz. |
R:
"B!", HS/GS. |
Auch in solchen Fällen gilt allgemein,
-
dass alle Satzzeichen, die zu dem gehören, was wörtlich
wiedergegeben wird, vor das abschließende
Anführungszeichen gesetzt werden.
-
dass die Satzzeichen, die zum Redebegleitsatz gehören, nach dem
abschließenden
Anführungszeichen
gesetzt werden.
-
dass sowohl der Redebegleitsatz als auch die wörtliche Rede
(man sagt auch wegen des Einschlusses in Anführungszeichen: der
angeführte Satz) ihre Ausrufe- und Fragezeichen beibehalten.
Beispiele:
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Die Verkäuferin sagte: „Der Rock, den Sie tragen, steht Ihnen
ausgezeichnet", und suchte eine dazu passende Jacke heraus. (Weitere
Beispiele)
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"Der Rock, den sie tragen,", sagte die Verkäuferin, "steht Ihnen
ausgezeichnet", und suchte eine dazu passende Jacke heraus.
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Der Autofahrer erklärte: "Die Ampel war noch grün, als ich die
Markierung überquert habe", errötete dabei leicht, weil die
Polizistin ihm direkt in die Augen sah.
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"Die Ampel war noch grün," erklärte der Autofahrer, "als ich die
Markierung überquert habe", und errötete dabei leicht, weil die
Polizistin ihm direkt in die Augen sah.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
28.06.2020
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