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Wenn wörtliche (=direkte) Rede in
indirekte
Rede umgewandelt werden soll, müssen bestimmte Umformungen und
Verschiebungen beachtet werden.

Es kommt zu vier verschiedenen Verschiebungen:
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Personenverschiebung:
Personalpronomen
(persönliche Fürwörter)- und
Possessivpronomen
(besitzanzeigende Fürwörter) der 1. und 2. Person werden durch die
entsprechenden Formen der 3. Person ersetzt.
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Modusverschiebung:
Der
Indikativ (Wirklichkeitsform) des Verbs wird bei der indirekten
Rede zum
Konjunktiv (Möglichkeitsform), und zwar zum
Konjunktiv I.
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Der Imperativ (Befehlsform) wird in der indirekten Rede umschrieben
mit "sollen" oder "müssen".
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Ersatzformen:
Wenn Verwechslungen zwischen Konjunktiv I und dem Indikativ drohen,
werden die Formen des Konjunktiv I, die mit denen des Indikativs
gleichlauten, durch den Konjunktiv II ersetzt.

Die beiden
Modi (Singular:
Modus = Aussageweisen)
Konjunktiv I und
Konjunktiv II sind allerdings keine unterschiedlichen Zeitstufen. Sie geben vielmehr
an, in welchem Verhältnis die Aussagen zur für wirklich erachteten
Realität stehen. Mit dem Konjunktiv I können - abgesehen von der
indirekten Rede - Aufforderungen und Wünsche geäußert werden, während
mit dem Konjunktiv II Zweifel geäußert oder auf die Nichtwirklichkeit
einer Aussage hingewiesen wird.
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