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Handlungen lassen sich nicht mit mentalen Komponenten wie Absicht, Bewusstheit oder Wille , sondern am besten mit verschiedenen Merkmalen sozialer Zuschreibung definieren. Aus diesen Überlegungen heraus kann man verschiedene Handlungsarten unterscheiden. (vgl. Holly 2001, S. 12-13)
Handeln wird noch häufig auf das rationale, verstandesmäßig begründete und reflektierte Handeln (= Rationalhandeln) reduziert. Wer einen Aufsatz genau gliedert, einen Richterspruch fällt oder ein Ehrenwort gibt, wird im Allgemeinen wohl gründlich überlegen und reflektiert handeln. Im Alltag freilich ist unser Handeln in vielen Bereichen so eingespielt und automatisiert, dass wir nur noch routinemäßig vorgehen (= Routinehandeln). Beim Radfahren, Schwimmen oder Gehen brauchen wir unter normalen Umständen nicht mehr zu überlegen, wie man die entsprechende Handlung ausführt. Auch wenn Routinehandeln also nicht mehr bewusst kontrolliert wird, geschieht es doch absichtlich und willentlich. Wenn wir freilich handeln, ohne dass dies unser Wille ist, dann verfolgen solche erzwungenen oder widerwilligen Handlungen zwar auch eine Absicht, doch ändert sich damit der Charakter dieses Zwangshandelns nicht. Wer unter der Folter ein Geständnis abgibt, tut dies eben nur unter Zwang. In Fällen, bei denen eine Handlung ohne jede Absicht vollzogen wird, sprecht man von Versehenshandlungen. Allerdings kann man natürlich für derartige Versehenshandlungen ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden. |
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