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Bei der
Gesprächsanalyse sollten für die Notation von akustischen und
visuellen Aufzeichnungen für die
Transkription eines Gesprächs nach
Henne/Rehbock (1995)
mindestens folgende Elemente berücksichtigt werden.
Allgemeine Angaben
Dem Transkript müssen ausreichende Angaben
- über die Personen und ihre gegenseitigen Beziehungen,
- über den Interaktionsanlass,
- über den Interaktionskontext und
- über die Aufnahme mit Angaben zum Ort, zur Zeit, zur Art und zur
Güte
vorangestellt werden.
Akustische Aufzeichnungen
Die Notation der akustischen Aufzeichnungen sollte umfassen
- verbale und tonale Zeichen in literarischer Umschrift
- Hauptbetonungen, rhythmisch-intonatorische Markierungen (Kadenzen),
Pausen, Dehnungen und Wortabbrüche
- Kennzeichnungen für die Lautstärke und das Sprechtempo
- Bezeichnungen für nicht-sprachliche hörbare Äußerungen (Lachen,
Schmatzen, Husten usw.)
- Kommentierung des expressiven Gehalts des vokalen Verhaltens an
ausgewählten Stellen (sprachbegleitende Stimmgebung, nicht-sprachliche
vokale Äußerungen wie Lachen und Stöhnen)
- Kommentar zur lexikalische und referentiellen Bedeutung
erklärungsbedürftiger verbaler und tonaler Zeichen sowie zur
pragmatischen Bedeutung von Äußerungen, die nicht selbsterklärend sind
und aus dem sprachlichen Kontext hervorgehen;
- Angabe und Bezeichnung der Sprecher; Visualisierung der Abfolge und
Verschränkung der Gesprächsschritte
- Angabe nicht personengebundener hörbarer Ereignisse und Tätigkeiten,
soweit sie von Bedeutung sind
Visuelle Aufzeichnungen
Die Notationen visueller Aufzeichnungen sollte folgende Gesichtspunkte
umfassen:
- Körper-, Kopf- und Blickzuwendungen der Sprecher
- Beschreibung gesprächsrelevanter gestischer Zeichen (darstellende,
expressive, appellative) und nicht-gestischer Aktionen der
Gesprächspartner
- Angabe sonstiger Ereignisse, die das Gespräch beeinflussen oder
erklären
(vgl.
Henne/Rehbock 1995, S.70)
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