Bildungsstandards
lassen sich auf verschiedene Art und Weise einteilen.
Die »Erläuterungen
zu den KMK-Bildungsstandards (2004) unterscheiden
▪ Bildungsstandards nach zwei
verschiedenen Kriterien: nach ▪
Bezugspunkten
und ▪ Niveauanforderungen.
Bezugspunkte von
Bildungsstandards
-
Input-Standards beschreiben
aufzubauende Kompetenzen und zu erreichendes Wissen (dann heißen
sie auch inhaltliche Standards oder ▪
Inhaltsstandards (content
standards, curriculum standards), z. B. Lehrpläne). Bei ihnen
stehen also eindeutig "die Inhalte des Lehrens und Lernens im
Vordergrund" (»Erläuterungen
zu den KMK-Bildungsstandards (2004), S.) Sie beschreiben, "was
Lehrpersonen unterrichten und Schülerinnen und Schüler lernen
müssen." (»ebd.)
-
Opportunity-to-Learn-Standards
oder ▪
Lerngelegenheitsstandards beschreiben Festlegungen
für Rahmenbedingungen des Lernens, etwa hinsichtlich des
Personals und anderer Ressourcen, der
Stundentafel, der Ausstattung von Schulen usw. Zugleich werden
aber damit" auch die Methoden und Prinzipien guten Lehrens und
Lernens beschrieben, die von Vertretern der Fachdisziplin und
Didaktik allgemein anerkannt werden." (»ebd.)
-
Performance-Standards
oder ▪ Leistungssstandards
(output standards) beschreiben aufzubauende Kompetenzen, d. h. von Inhalten
weitgehend unabhängige, also an unterschiedlichen Inhalten und
Gegenständen zu erwerbende Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Bereitschaften. "Performance standards definieren, über welche
Kompetenzen Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten
ihrer schulischen Entwicklung – meist jedoch am Ende der
regulären Schullaufbahn, oder beim Übergang in eine
weiterführende Schule – verfügen müssen. Durch national
einheitlich gestaltete Tests wird dann die Einhaltung dieser
Standards überprüft." (»ebd.)
Niveauanforderungen: Mindest-, Regel- und Maximalstandards
Im Rahmen der Performance-Standards
werden drei verschiedene Kompetenzniveaus unterschieden. Die
"Niveauabstufungen der erwarteten Anforderungen beziehen sich dabei
– relativ zur Norm oder zu Vergleichsgruppen – auf Mindest-, Regel-
oder Maximalanforderungen und werden entsprechend als Mindest-,
Regel- oder Maximalstandards bezeichnet." (»ebd.S.8f.)
-
Mindeststandards "beziehen
sich dabei auf ein definiertes Minimum an Kompetenzen, das alle
Schülerinnen und Schüler zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt
in ihrer Schullaufbahn erreicht haben müssen." (»ebd.,
S.9). Erreichen Schüler*innen dieses Niveau nicht, müssen
angesichts der erwartbaren Schwierigkeiten beim Übergang ins
Berufsleben "notwendige Maßnahmen der individuellen Förderung"
(»ebd.)
ergriffen werden. Dabei kann es sich um individuelle Fördermaßnahmen für die
betroffenen Schüler*innen handeln, aber ebenso gut
Lösungsansätze wie eine verbesserte Ausstattung der Schulen.
Wenn die Mindeststandards im Schulvergleich von Schulen
dauerhaft nicht erreicht werden, können diese Schulen auch mit
Sanktionen belegt werden.
-
Regelstandards beschreiben
Kompetenzen, die im "Durchschnitt" , d. h. auch "'in der Regel'
von den Schülerinnen und Schülern einer Jahrgangsstufe erreicht
werden sollen. Am Ende der Schullaufbahn würden Regelstandards
entsprechend das Ausmaß an Kompetenz und Wissen kennzeichnen" (»ebd.),
das dabei erreicht werden soll.
-
Maximalstandards oder ▪
Exzellenzstandards,
"die im oberen Leistungsniveau" (»ebd.)
angesiedelte Kompetenzen definieren,
"was die besten Schülerinnen und Schüler der jeweiligen
Jahrgangsstufen können sollten." (»ebd.) (
(vgl. auch: Seite
„Bildungsstandards“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie.
Bearbeitungsstand: 16. August 2022, 06:20 UTC. URL:
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(Abgerufen: 27. August 2022, 14:35 UTC)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
28.08.2022
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