Die
Bewertung von
▪ mündlichen und
▪ schriftlichen Prüfungsleistungen im
▪ Deutschabitur ist eine
kriterienorientierte Entscheidung.
Nach den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002) sollen Leistungen in den drei
verschiedenen ▪ Anforderungsbereichen
geprüft werden.
Außerdem sollen sie mit besonderem Gewicht an einem knappen
Katalog von Bewertungskriterien orientiert werden, der an die
vorhandenen unterrichtlichen Voraussetzungen entsprechend der
Lehrplanvorgaben, an Aufgabenart und Aufgabenstellung und an den sich daraus
ergebenden Erwartungen gebunden ist.