Für das
▪ wörtliche Zitieren
gelten die folgende Regeln.
Der Mausklick auf den Anfangsbuchstaben führt
zu den ▪
Beispielen.
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Anfang
und Ende eines Zitates gehören in Anführungsstriche/-zeichen.
(►)
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Wenn innerhalb eines Zitates eine andere Äußerungen "zitiert" oder etwas in
Anführungszeichen hervorgehoben wird, halbiert man das doppelte
Anführungszeichen.
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Zitate
müssen selbst bei Besonderheiten oder merkwürdiger Interpunktion originalgetreu
übernommen werden.
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Wenn
man einen zusammenhängenden Text nicht vollständig zitiert, müssen die Auslassungen
mit rechteckigen Klammern und drei Auslassungspunkten [
] gekennzeichnet
werden.
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Falls
bestimmte Teile des Zitates hervorgehoben werden sollen, muss dies als Veränderung des
Zitates ausgewiesen werden. Dies geschieht z.B. durch folgende Formen: [Hervorhebung
durch den Verfasser].
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Wenn
Erläuterungen eingefügt werden
müssen, müssen sie kenntlich gemacht werden. Grundsätzlich gilt: Alle Veränderungen
(Auslassungen, Ergänzungen, Erläuterungen, Hervorhebungen, Verschmelzungen, Zitate in
zitierten Sätzen) des Originaltextes müssen gekennzeichnet werden.
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Wenn ein
wörtliches Zitat in einen eigenen Text eingebaut werden soll, können die grammatischen
Endungen bei einer Veränderung des Kasus angepasst werden. Allerdings muss dieser
Eingriff in das wörtliche Zitat auf jeden Fall kenntlich gemacht werden.
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Beim Zitieren
von Verszeilen und Strophen kann man diese entweder originalgetreu wiedergeben oder den
Zeilenwechsel durch Virgel "/" bzw. das Strophenende durch doppelte Virgel
"//" kennzeichnen.
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Die
Quellenangabe (im Text oder mit Fuß- oder Endnoten) muss den Autor,
das Erscheinungsjahr und die Seitenangabe enthalten.
Bei einer "normalen" Klausur im Unterricht, bei der z.B. im Fach Deutsch ein
Text analysiert, erörtert oder interpretiert wird, genügt in der Regel bei
mehrseitigen Texten die genaue Angabe der Seite, bei
Gedichten die Angabe der Strophe und Verszeile, bei einseitigen
Texten die Angabe der Zeile.
Bei dramatischen Texten fügt man außer der
Seiten- und/oder Versangabe auch eine Angabe zum Akt und zur Szene an (z. B. IV. Akt, 2.
Sz., S.98 V 12). Diese Angaben werden in der Regeln unmittelbar im Anschluss an das
Zitat in Klammern gemacht.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
26.07.2020
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