Zum
Quellennachweis beim
Zitieren
gehört die korrekte Angabe des Autors bzw. Herausgebers eines Werkes
und des Titels.
Beim Nachweis des Autors oder Herausgebers wird der Vorname oder das
Initial des Vornamens dem Nachnamen, durch ein Komma abgetrennt, nachgestellt.
Wenn ein Werk mehrere Autoren hat, kann man diese entweder hintereinander aufzählen
oder nur den ersten anführen und auf die anderen mit dem Zusatz "u. a." =
"und
andere" hinweisen (mitunter auch lat. Bezeichung: et al.) z.B.
Linke, Angelika, Nussbaumer, Markus und Portmann: Paul, Studienbuch Linguistik, (2.Aufl.),
Tübingen: Max Niemeyer Verlag 1994 oder:
Linke, Angelika u. a.: Studienbuch Linguistik, (2.Aufl.), Tübingen: Max
Niemeyer Verlag
1994
Ist in der Quelle überhaupt kein Verfasser angegeben, macht man dies durch die
Bezeichnung "o.V.," (= ohne Verfasserangaben) kenntlich. Ins
Literaturverzeichnis werden dieses Titel entweder unter "O" eingeordnet oder
einfach alphabetisch mit dem Titelinitial eingereiht.
Wenn ein Werk eines anderen von einem oder mehreren Herausgeber(n)
veröffentlicht wird, steht hinter dem Namen des Herausgebers und dem Vornamen oder
Vornameninitial in Klammern der Zusatz "(Hrsg.)"
(=Herausgeber). Der Herausgeber eines Werkes, meistens einer Sammlung von Werken
verschiedener Autoren, kann natürlich auch Autor eines eigenen Beitrages in diesem
Sammelwerk sein. z.B.:
Andersen, U., Woycke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der
Bundesrepublik Deutschland, 2., neu bearbeitete Aufl., Opladen: Leske Verlag, 1995
Das Ende der Verfasser- bzw. Herausgeberangabe markiert ein Doppelpunkt.
Der Titel eines Werkes, aus dem zitiert wird, sollte vollständig
nachgewiesen werden.