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Ein Protokoll hat die Aufgabe, über die wesentlichen Inhalte,
den Verlauf und das Ergebnis eines Gesprächs (Diskussion, Besprechung,
Veranstaltung, Sitzung, Unterrichtsstunde) in verkürzter Form zu
informieren. (Ausnahme:
Redeprotokoll)
Ein Protokoll
(s. Formularvorlage) besteht im Allgemeinen aus
drei verschiedenen Teilen:
- Im Kopfteil steht, was jemand als Basisinformation
über das Gespräch wissen muss. Das sind im Allgemeinen Angaben über
- Ort, Datum und Zeit
- die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, ihre Anzahl und die
entschuldigt oder unentschuldigt Abwesenden
- den Leiter bzw. die Leiterin
- den Anlass
- die Tagesordnung
- Im Protokoll i.e.S. oder der Niederschrift wird der von der
jeweiligen Protokollform/-art geforderte Bericht niedergeschrieben.
Seine Gliederung ergibt sich aus der Sachstruktur bzw. der
Tagesordnung.
- Im Schlussteil - zwingend wenn das Protokoll
urkundenrechtliche Bedeutung haben soll - stehen die Unterschriften
des Protokollführers und des Leiters bzw. der Leiterin
Darüber hinaus muss auch die
sprachlich-stilistische Form
der
Schreibform Protokoll beachtet werden.
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