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Plagiate aufdecken

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Plagiate überall?
Wer heutzutage eine schriftliche Arbeit als Arbeitsaufgabe vergibt, muss wissen, dass dabei die Gefahr besteht, dass er es bei der Abgabe mit Plagiaten zu tun bekommt. "Plagiatorenkämpfe", wie Anna Mielke in der Süddeutschen Zeitung vom 9. Juli 2007, den Kampf von Hochschullehrern gegen ihre abschreibenden Studenten nennt, gehören heute zu Alltagsgeschäft an Schulen und Universitäten.

Unter einem Plagiat versteht man die unrechtmäßige Nachahmung bzw. Veröffentlichung eines künstlerischen oder wissenschaftlichen Werkes, das von einem anderen geschaffen worden ist. Damit bedeutet Plagiat so viel wie Diebstahl geistigen Eigentums. Aber auch ein ganzes künstlerisches oder wissenschaftliches Werk, das auf diese Weise entstanden ist, wird als Plagiat bezeichnet.

Seitdem die elektronische Datenverarbeitung ihren Siegeszug angetreten hat, ist das Plagiatieren eine weit verbreitete Unsitte geworden. Selbst der Spiegel, der mit Hausarbeiten.de kooperiert, gibt im Juni 2002 an, dass sich in seinem Archiv "rund 17.000 meist kostenlose Arbeiten, übersichtlich sortiert nach 200 Fachbereichen" befinden. (http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,206425,00.html, 13.8.2003) Trotz gegenteiliger Absichtserklärungen eine Einladung zum Abschreiben! Doch bei Hausarbeiten.de sieht man die Ursache des Abschreibebooms woanders. Von dort ist zu hören, Lehrer und Dozenten "könnten Plagiaten am besten vorbeugen, indem sie nicht immer die gleichen Themen vergeben." (SZ 9.07.07) Immerhin: Patrick Hammer, der Geschäftsführer des Grin Verlags der sie Hausarbeiten.de betreibt, erklärt, der Verlag habe eine Kooperation mit Google eingegangen, so dass die Suchmaschine den ganzen Text untersucht und das eben auch bei den kostenpflichtigen Angeboten. So überführt die String-Suche auch die, die glauben, indem sie nicht frei verfügbares Material abkupfern, kämen sie davon.

Und viele von denen, die sich heute ungeniert mit wörtlichen Übernahmen einzelner Passagen oder ganzer Seiten aus dem Internet "bedienen", wenn es um die Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten oder gar Staatsexamens- oder Diplomarbeiten geht, tun dies im Bewusstsein damit bestenfalls ein tolerierbares Kavaliersdelikt begangen zu haben. Und viele glauben sogar, dass das, was im Internet von allen genutzt werden kann, auch allen gleichermaßen gehört. Da nimmt es nicht Wunder, wenn man, wie Debora Weber-Wulff auflistet, die seltsamsten Rechtfertigungen zu hören bekommt, sobald man Plagiate nachweisen kann:
"

  • es ist doch erlaubt, alles aus dem Internet zu verwenden;

  • es seien nur ein paar Sätze, die nicht besser formuliert werden können;

  • sie haben so was nie gelernt in der Schule (ist aber in Berlin im Lehrplan für das 9. Schuljahr);

  • es war gerade Wiedervereinigung in der 9. Klasse, da ging einiges drunter und drüber,

  • sie haben es immer so in der Schule gemacht, es sei noch nie aufgeflogen, weil die Lehrkräfte zu doof seien, eine Suchmaschine zu bedienen;

  • sie können es sich nicht erklären, die Zeilen haben sich vielleicht vom selbst auf ihren Rechner eingetippt ..." ( http://www.f4.fhtw-berlin.de/~weberwu/papers/plagiat.shtml , 8.8.03)

An den Hochschulen hat der Verkauf ganzer Diplomarbeiten mittlerweile schon Konjunktur und Studenten legen dafür ohne weiteres ein paar hundert Euro hin, wenn es sein muss. In den USA hat man an der University of California in Berkeley schon vor Jahren (1997) eine Steigerung der Täuschungsversuche um 744% in nur drei Jahren festgestellt und spezielle Suchdienste machen mittlerweile Jagd auf die Plagiateure, wie Arne Molfenter und Markus Göbel in Wochenzeitung "DIE ZEIT" (Dez. 2001) berichtet haben:

"Jetzt bekommen die akademischen Bluthunde bei der Fahndung nach digitalen Plagiaten Unterstützung aus dem Internet: Bereits 800 amerikanische Highschools und Universitäten nutzen den Suchdienst turnitin.com, der jede hochgeladene Arbeit mit 800 Millionen Internet-Dokumenten vergleicht und in wenigen Sekunden erkennt, welcher Absatz abgeschrieben ist. Auch in Australien, China und Deutschland hat der Service regelmäßige Nutzer. Turnitin.com weistden Betrug auch dann nach, wenn bis zu 50 Prozent des Originals verändert wurden."
( http://www.zeit.de/2001/50/Hochschule/200150_c-plagiat.html, 13.8.2003)

Plagiate sind aber keine Kavaliersdelikte, sondern stellen Verletzungen des Urheberrechts dar, die - in der Regel auf Antrag - strafbar sind. Auch die Universitäten in Deutschland gehen heutzutage entschlossen gegen Plagiateure vor. "Wer beim Abkupfern erwischt wird, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. An der Uni Bochum wurde einer Studentin der Sozialwissenschaften wegen eines Plagiats ihr Diplom nachträglich aberkannt und er Rektor verhängte eine Geldbuße von 10.000 Euro. [...] Und eine Geschichtsstudentin hatte ihre Bachelor-Arbeit aus zwei heruntergeladenen Texten zusammenkopiert. Der Dozent kam ihr auf die Schliche. sie wurde exmatrikuliert - ohne Abschluss. In Nordrhein-Westfalen können Plagiate mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden." (Mielke, in: SZ v. 9.07.07)

Vielen Schülerinnen und Schülern, die heute Zugang zum Internet haben und dessen Informationen für ihre Hausarbeiten, Kurzvorträge, Referate oder Präsentationen einsetzen, sind sich darüber hinaus der Tatsache nicht bewusst, dass es sich bei Plagiaten um Täuschungshandlungen handelt, die - je nach Umfang - mit der Note 6 geahndet werden können. Sie müssen aber verstehen lernen, dass nur ihre eigene geistige Leistung Grundlage der Leistungsbeurteilung sein kann. Aus diesem Grunde ist es auch erforderlich, Schülern vor der Anfertigung von Hausarbeiten und Referaten o. ä. unmissverständlich Regeln für die Verwendung fremden geistigen Eigentums klar zu machen.

Sie müssen wissen,

  • dass sie einen korrekten Quellennachweis anbringen müssen

  • dass sie Zitate - ob wörtlich oder sinngemäß - kenntlich machen müssen

  • dass sie bei Zuwiderhandlung mit Noten- bzw. Punkteabzug bis hin zur Note 6 bzw. 0-Punkte-Marke wegen eines Täuschungsversuchs zu rechnen haben.

Aber: Auch der erhobene Zeigefinger reicht nicht aus, wenn man den Schülerinnen und Schülern nicht beibringt, was es heißt, Informationsquellen auszuwerten und sie zu einem eigenen gedanklichen Gebäude zusammenzufügen.

Die urheberrechtliche Seite von Plagiaten sollte im Grundsatz auch den Schülern klar gemacht werden:

  • Urheberrechtlich sind Kopien von Texten und Bildern u. ä. aus dem Internet im Allgemeinen dann unbedenklich, wenn sie lediglich zu privatem Gebrauch verwendet werden. Wer also einen Text aus einem Online-Magazin, das im Internet erscheint, auf seinem eigenen Rechner speichert, dort nach eigenem Gutdünken weiterbearbeitet und nur in seinem privaten Umfeld (Familie, enge Freunde) verwendet, tut nichts Unrechtes. (UhrG §51)

  • Ebenso dürfen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch Teile von Werken, Sprachwerken oder Werke der Musik von geringem Umfang, einzelne Werke der bildenden Künste oder einzelne Lichtbildwerke in der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Kurses ohne kommerzielles Interesse vervielfältigt werden. (§ 46 UrhG) Die Vergütung der Urheber erfolgt dabei durch Regelungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und dem Staat.

  • Die Nutzung von Bildmaterial aus dem Internet in öffentlichen Veranstaltungen der Schule (Vortrag, Schulfest o. ä.) ist ohne Beachtung der urheberrechtlichen Vorschriften nicht gestattet. Hier muss man die Regelungen des Verwertungsrechts beachten, die eine öffentliche körperliche Wiedergabe eines Werkes für den Fall festlegt, dass "sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind." (UrhG 15 Abs. 3)

Das bedeutet natürlich, dass Schüler und Schülerinnen für ihre Arbeiten (Referate, Kurzvorträge und Präsentationen) unter Angabe einer korrekten Quellenangabe (§ 63 UrhG) zu privatem Gebrauch auch in der Klasse urheberrechtlich geschütztes Material verwenden dürfen, soweit es dem Unterrichtszweck dient. Der Öffentlichkeit (Schulöffentlichkeit, allgemeine Öffentlichkeit) aber dürfen diese urheberrechtlich geschützten Werke nicht zugänglich gemacht werden oder verbreitet werden, so lange die Zustimmung des Urhebers, dem ein Anspruch auf Vergütung zusteht, nicht eingeholt ist. Also in Schulzeitungen, Jahresberichten, auf Schulhomepages oder anderen - auch privaten ! - Webseiten hat in solchen Fällen dieses Material nichts zu suchen!

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 16.01.2024

               
 

 
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