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| Da viele Lehrerinnen und Lehrer ihre Schüler schon über
einen längeren Zeitraum kennen, ist es für sie im Allgemeinen nicht allzu
schwierig herauszufinden, ob eine schriftliche Leistung dem allgemeinen
Leistungsstand eines Schülers entspricht. Sagen wir es vorsichtiger:
Selbstredend ist eine außergewöhnliche Leistung eines Schülers, der
ansonsten deutlich schwächer abschneidet, nicht per se ein Indiz dafür, dass
es dabei nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Man wird also nicht so
ohne weiteres eine Schummelei oder einen Täuschungsversuchs vermuten dürfen.
Aber viele Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere solche der geisteswissenschaftlichen Fächer, haben mit Problemfällen dieser oder ähnlicher Art doch einschlägige Erfahrungen gemacht. So wird z. B. das Abschreiben vom Nachbarn erst bei der Korrektur einer Klassenarbeit entdeckt oder beim Halten eines Referates durch einen Schüler wird einfach irgendwie klar, dass Inhalt, Sprache und Stil der schriftlichen Ausarbeitung nicht "auf dem Mist" des betreffenden Schülers gewachsen sein können. Aber: Ohne den Nachweis antreten zu können, hat man als Lehrer häufig schlechte Karten. Man muss sich, obwohl es sich ja letztlich nur um eine Vermutung handelt, verhalten, als hätte man den tatsächlichen Nachweis wirklich erbracht. Nur wenn der Schüler "geständig" ist, können die Gewichte anders verteilt sein. Hier muss, sofern eine solche Angelegenheit nicht vor Gericht kommt, die pädagogische Freiheit des einzelnen Lehrers herhalten, wenn er disziplinarisch, z. B. mit der Annullierung der Arbeit oder der Vergabe der Note ungenügend gegen einen ihm offenkundigen Täuschungsversuch vorgehen will. Um erneut Missverständnissen vorzubeugen: Hier soll kein Generalverdacht gegen alle Schülerinnen und Schüler geäußert werden. Genau so wenig soll hier das Abschreiben in der Schule mit dem Herstellen und Verwerten von Plagiaten künstlerischer und wissenschaftlicher Werke gleichgesetzt werden. Aber im Interesse der Gerechtigkeit bei der Leistungsbeurteilung ist es nötig, Plagiate von eigenen schöpferischen Leistungen deutlich abzugrenzen. Darüber hinaus ist es auch eine Frage der Rechtserziehung: Das Urheberrecht kann und darf wie jedes andere Recht ebenso nicht einfach nach Gutdünken gebeugt werden. Die Suche nach möglichen Plagiaten beginnt damit, den Text mit einer besonders ausgerichteten Aufmerksamkeit auf bestimmte Strukturen und Elemente zu lesen.
(vgl. auch: Debora Weber-Wulff: Aufdeckung von Plagiaten: Suchen im Internet für Lehrkräfte, ( http://www.f4.fhtw-berlin.de/~weberwu/papers/plagiat.shtml , 8.8.03) Insbesondere bei Referaten, Kurzvorträgen und Präsentationen kommen dabei Plagiate aus Informationsquellen des World Wide Web zum Einsatz. Mit ein paar wenigen Kenntnissen über das Angebot einschlägiger Hausaufgaben-, Referate- oder Diplomarbeitenserver und dem Beherrschen verschiedener Suchalgorithmen in den verschiedenen Suchdiensten (Suchmaschinen, Themenkatalogen und Metasuchmaschinen) kann man aber dabei durchaus wirksam Plagiate aus dem Internet aufdecken.
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