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| Wer heutzutage eine schriftliche Arbeit als Arbeitsaufgabe
vergibt, muss wissen, dass dabei die Gefahr besteht, dass er es bei der
Abgabe mit
Plagiaten zu tun bekommt. "Plagiatorenkämpfe", wie Anna Mielke in
der Süddeutschen Zeitung vom 9. Juli 2007, den Kampf von Hochschullehrern
gegen ihre abschreibenden Studenten nennt, gehören heute zu Alltagsgeschäft
an Schulen und Universitäten. Unter einem Plagiat versteht man die unrechtmäßige Nachahmung bzw. Veröffentlichung eines künstlerischen oder wissenschaftlichen Werkes, das von einem anderen geschaffen worden ist. Damit bedeutet Plagiat so viel wie Diebstahl geistigen Eigentums. Aber auch ein ganzes künstlerisches oder wissenschaftliches Werk, das auf diese Weise entstanden ist, wird als Plagiat bezeichnet. Seitdem die elektronische Datenverarbeitung ihren Siegeszug angetreten hat, ist das Plagiatieren eine weit verbreitete Unsitte geworden. Selbst der Spiegel, der mit Hausarbeiten.de kooperiert, gibt im Juni 2002 an, dass sich in seinem Archiv "rund 17.000 meist kostenlose Arbeiten, übersichtlich sortiert nach 200 Fachbereichen" befinden. (http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,206425,00.html, 13.8.2003) Trotz gegenteiliger Absichtserklärungen eine Einladung zum Abschreiben! Doch bei Hausarbeiten.de sieht man die Ursache des Abschreibebooms woanders. Von dort ist zu hören, Lehrer und Dozenten "könnten Plagiaten am besten vorbeugen, indem sie nicht immer die gleichen Themen vergeben." (SZ 9.07.07) Immerhin: Patrick Hammer, der Geschäftsführer des Grin Verlags der sie Hausarbeiten.de betreibt, erklärt, der Verlag habe eine Kooperation mit Google eingegangen, so dass die Suchmaschine den ganzen Text untersucht und das eben auch bei den kostenpflichtigen Angeboten. So überführt die String-Suche auch die, die glauben, indem sie nicht frei verfügbares Material abkupfern, kämen sie davon. Und
viele von denen, die sich heute ungeniert mit wörtlichen Übernahmen
einzelner Passagen oder ganzer Seiten aus dem Internet "bedienen", wenn es
um die Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten oder gar Staatsexamens- oder
Diplomarbeiten geht, tun dies im Bewusstsein damit bestenfalls ein
tolerierbares Kavaliersdelikt begangen zu haben. Und viele glauben sogar,
dass das, was im Internet von allen genutzt werden kann, auch allen
gleichermaßen gehört. Da nimmt es nicht Wunder, wenn man, wie Debora
Weber-Wulff auflistet, die seltsamsten Rechtfertigungen zu hören bekommt,
sobald man Plagiate nachweisen kann:
An den Hochschulen hat der Verkauf ganzer Diplomarbeiten mittlerweile schon Konjunktur und Studenten legen dafür ohne weiteres ein paar hundert Euro hin, wenn es sein muss. In den USA hat man an der University of California in Berkeley schon vor Jahren (1997) eine Steigerung der Täuschungsversuche um 744% in nur drei Jahren festgestellt und spezielle Suchdienste machen mittlerweile Jagd auf die Plagiateure, wie Arne Molfenter und Markus Göbel in Wochenzeitung "DIE ZEIT" (Dez. 2001) berichtet haben:
Plagiate sind aber keine Kavaliersdelikte, sondern stellen Verletzungen des Urheberrechts dar, die - in der Regel auf Antrag - strafbar sind. Auch die Universitäten in Deutschland gehen heutzutage entschlossen gegen Plagiateure vor. "Wer beim Abkupfern erwischt wird, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. An der Uni Bochum wurde einer Studentin der Sozialwissenschaften wegen eines Plagiats ihr Diplom nachträglich aberkannt und er Rektor verhängte eine Geldbuße von 10.000 Euro. [...] Und eine Geschichtsstudentin hatte ihre Bachelor-Arbeit aus zwei heruntergeladenen Texten zusammenkopiert. Der Dozent kam ihr auf die Schliche. sie wurde exmatrikuliert - ohne Abschluss. In Nordrhein-Westfalen können Plagiate mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden." (Mielke, in: SZ v. 9.07.07) Vielen Schülerinnen und Schülern, die heute Zugang zum Internet haben und dessen Informationen für ihre Hausarbeiten, Kurzvorträge, Referate oder Präsentationen einsetzen, sind sich darüber hinaus der Tatsache nicht bewusst, dass es sich bei Plagiaten um Täuschungshandlungen handelt, die - je nach Umfang - mit der Note 6 geahndet werden können. Sie müssen aber verstehen lernen, dass nur ihre eigene geistige Leistung Grundlage der Leistungsbeurteilung sein kann. Aus diesem Grunde ist es auch erforderlich, Schülern vor der Anfertigung von Hausarbeiten und Referaten o. ä. unmissverständlich Regeln für die Verwendung fremden geistigen Eigentums klar zu machen. Sie müssen wissen,
Aber: Auch der erhobene Zeigefinger reicht nicht aus, wenn man den Schülerinnen und Schülern nicht beibringt, was es heißt, Informationsquellen auszuwerten und sie zu einem eigenen gedanklichen Gebäude zusammenzufügen. Die urheberrechtliche Seite von Plagiaten sollte im Grundsatz auch den Schülern klar gemacht werden:
Das bedeutet natürlich, dass Schüler und Schülerinnen für ihre Arbeiten (Referate, Kurzvorträge und Präsentationen) unter Angabe einer korrekten Quellenangabe (§ 63 UrhG) zu privatem Gebrauch auch in der Klasse urheberrechtlich geschütztes Material verwenden dürfen, soweit es dem Unterrichtszweck dient. Der Öffentlichkeit (Schulöffentlichkeit, allgemeine Öffentlichkeit) aber dürfen diese urheberrechtlich geschützten Werke nicht zugänglich gemacht werden oder verbreitet werden, so lange die Zustimmung des Urhebers, dem ein Anspruch auf Vergütung zusteht, nicht eingeholt ist. Also in Schulzeitungen, Jahresberichten, auf Schulhomepages oder anderen - auch privaten ! - Webseiten hat in solchen Fällen dieses Material nichts zu suchen!
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