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Schön wär's! Aber mit dieser Meinung stehst du wirklich nicht allein. Das Internet als kostenloser Selbstbedienungsladen, so sehen noch viele den Datenhighway unserer Zeit. Und was es kostenlos gibt, gehört dann auch allen. - Weit gefehlt! Das Urheberrecht und die entsprechende Gesetzgebung setzen der Nutzung des geistigen Eigentums anderer klare Grenzen!
Wer Angebote aus dem Netz zu privaten Zwecken nutzt, braucht sich im Allgemeinen keine Sorgen zu machen. Wer Texte, Bilder, Musik- oder Filmstücke, die er selbst legal erworben hat, mehr als privat nötig vervielfältigt, anderen öffentlich zugänglich macht oder gar noch mit ihrem Vertrieb gegen Geld Gewinne erzielt bricht das Urheberrecht und macht sich strafbar. Solange Vervielfältigungen aus Druckwerken im Klassenverband zu Unterrichtszwecken kursieren, ist sicherlich auch nichts einzuwenden. Jede, außer die eindeutig wissenschaftliche oder populärwissenschaftliche Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material (Zitier- und Entlehnungsfreiheit bei Zitaten § 51 UrhG), ist aber ohne Zustimmung des Urheberechtsinhabers nicht zulässig. Neben diesen urheberrechtlichen Aspekten muss man im schulischen Umfeld bei der Nutzung von Internetquellen für Referate, Kurzvorträge oder Präsentationen auch noch die schulrechtlichen Gesichtspunkte und die Beziehungsgestaltung von Schülern und Lehrern beachten. Im Übrigen sollte man Plagiate aus dem Internet, nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch die Lehrerinnen und Lehrer sind auf diese Problematik aufmerksam geworden und versuchen Plagiate aus dem Internet aufzudecken und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Und: Sie haben vielfach Erfolg damit!
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