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Verhalten in Gefahrensituationen

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  Schulen in Baden-Württemberg haben in Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten einen Notfallplan entwickelt, nach dem sich Schülerinnen und Schüler bei eingetretenen Gefahrensituationen verhalten sollen. Dabei wird von drei Gefahrensituationen ausgegangen: Bombendrohung, Brandfall oder Amoklauf. Liegen eine Bombendrohung oder ein Brandfall vor wird die Schule über die Lautsprecher mit dem Standardsignal alarmiert. Besteht die Gefahr eines Amoklaufs wird ein alternatives Signal verwendet, um die Schüler und Lehrer der Schule zu warnen. Ist eine Gefahrenlage eingetreten, gilt ein striktes Handy-Nutzungsverbot für alle Schülerinnen und Schüler, da sonst Privatfahrzeuge der benachrichtigten Eltern sämtliche Zufahrten für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei verstellen könnten. Wann dieses Verbot wieder aufgehoben wird, sollte zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Schulleitung abgestimmt sein. Wird mit dem Standardsignal vor einer Bombendrohung gewarnt, können die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte im Regelfall das Gebäude unverzüglich verlassen, da nicht von einer Rauchentwicklung auszugehen ist. Nach dem Verlassen des Gebäudes begeben sie sich auf den dafür vorgesehenen Sammelplatz. Bei einem Feueralarm muss zunächst überprüft werden, ob der Raum gefahrlos verlassen werden kann. Dazu muss eine Türkontrolle durchgeführt werden. Bei der Türkontrolle wird die geschlossene Türe vorsichtig mit dem Handrücken von unten nach oben abgetastet. Dies dient dem Abschätzen einer unmittelbaren Brandgefahr hinter der Tür. Der nächste Schritt ist die sogenannte Fluchtwegkontrolle. Hierbei wird die Tür vorsichtig einen Spalt breit geöffnet. Bei dieser Fluchtwegkontrolle nimmt die kontrollierende Person eine geduckte Haltung ein. Bei dieser Kontrolle soll herausgefunden werden, ob der Fluchtweg verraucht ist. Dabei wird nur zwischen verraucht und unverraucht unterschieden, denn wo auch nur „ein bisschen“ Rauch ist, kann wenige Minuten später „viel“ Rauch sein. Der Fluchtweg ist nur begehbar, wenn kein Rauch vorhanden ist, er also gänzlich unverraucht ist. In diesem Fall verlassen die Schülerinnen und Schüler in Begleitung ihrer Lehrkraft das Klassenzimmer und lassen dabei alle Gegenstände (wie Taschen usw. zurück). Nach dem Verlassen des Klassenzimmers müssen die Fenster und die Türe des Zimmers geschlossen sein. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich mit ihrer Lehrkraft über die dafür vorgesehenen Fluchtwege zügig auf den Schulhof und versammeln sich in dem als Sammelplatz ausgewiesenen Bereich. Fahrstühle dürfen nicht benützt werden. Sollten gehbehinderte Schüler oder Schülerinnen im Gebäude sein, werden sie über die Fluchtwege, ggf. über Treppen in ihren Rollstühlen getragen, mitgenommen. Geht dies nicht, dann ist ein Raum aufzusuchen, der von der Feuerwehr über eine Leiter gut erreicht werden kann. Das sind in unserer Schule die Räume zum Parkplatz hin. Eine Begleitperson bleibt dort bei dem Gehbehinderten und unterstützt die Rettung von dort aus. Die Rettungskräfte müssen unverzüglich darüber informiert werden, wie viele Personen sich noch an welcher Stelle des Gebäudes aufhalten. Von der jeweiligen Lehrkraft, welche die Klasse zum Zeitpunkt des Alarms unterrichtet hat, wird am Sammelplatz die Vollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler festgestellt und danach dem Schulleiter gemeldet. Dieser ist der Ansprechpartner der Einsatzkräfte vor Ort und informiert diese über die Anzahl der noch im Gebäude verbliebenen Personen. Anders ist es, wenn die Türkontrolle oder die Fluchtwegkontrolle ergibt, dass der Raum nicht gefahrlos verlassen werden kann. Ist der Fluchtweg verraucht ist er nicht begehbar. In diesem Fall verbleiben die betreffenden Schülerinnen und Schüler und ihre jeweilige Lehrkraft im Klassenzimmer. Von dort aus machen sie sich an den Fenstern bemerkbar. Für alle Fälle, in denen ein Verbleiben im Raum notwendig wird, sollte einer der für solche Fälle in den Räumen deponierten, laminierten DIN-A-4-Kartons in der Farbe Rot oder Grün benutzt werden, um an den Fenstern zu zeigen, dass z. B. Menschen aus bestimmten Räumen gerettet werden müssen (Karton in Farbe Rot) oder im Augenblick in diesem Raum keine akute Gefahr besteht und man auf ´die Anweisungen der Rettungskräfte wartet (Karton in Farbe Grün. Von den Rettungskräften, der Feuerwehr oder der Polizei erhalten sie dann weitere Anweisungen, was zu tun ist. Bei Amokalarm werden die Klassenzimmer von innen verriegelt und/oder ggf. verbarrikadiert. Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrkraft versammeln sich in einer von der Türe weit entfernten anderen Ecke des Klassenzimmers und legen sich dort auf den Boden. Sie erhalten dann weitere Anweisungen von der Polizei. In allen Gefahrensituationen gilt, dass den Anweisungen der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungskräfte umgehend Folge zu leisten.

(Als Quelle verwendet, zum Teil ergänzt und verändert: Verhalten im Alarmfall an Schulen, 2009 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal, http://www.feuerwehr-neuenstadt.de/files/alarmplan_schule.pdf )

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 16.01.2024

 
     
    
   Arbeitsanregungen:
  1. Visualisieren Sie den Text in Form eines Strukturbildes.

  2. Bei großen Einsätzen von Rettungskräften versammeln sich immer wieder zahlreiche Gaffer und behindern die Rettungskräfte bei der Arbeit. Was könnte man Ihrer Ansicht nach dagegen tun?
     

 
     
   
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